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AGBs

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Gerhard Lagler Garten- und Landschaftsbau GmbH (im Folgenden Auftragnehmer oder AN) und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden Auftraggeber oder AG).
1.2. Sofern keine zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) entgegenstehen, gelten diese AGB auch für Verbraucher im Sinne des KSchG.

2. Angebote

2.1. Alle Angebote des AN sind – sofern nicht anders angegeben – 4 Wochen ab Angebotsdatum verbindlich.
2.2. Sämtliche Unterlagen des AN (Pläne, Skizzen, technische Zeichnungen, Beschreibungen etc.) bleiben geistiges Eigentum des AN und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden.

3. Vertragsabschluss

3.1. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des AN zustande.
3.2. Der AN ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise durch Subunternehmer ausführen zu lassen.
3.3. Bei unvorhergesehenen Zusatzarbeiten oder notwendigen Änderungen, die eine Kostenüberschreitung von mehr als 15 % des vereinbarten Entgelts bewirken, wird der AG vor Durchführung informiert. Bestätigt der AG die Arbeiten, gelten sie als Zusatzauftrag und werden gesondert verrechnet.
Bei Kostenüberschreitungen unter 15 % gilt die Zustimmung als erteilt.
3.4. Zusatzaufträge dürfen ausschließlich an den AN oder eine von ihm bevollmächtigte Person erteilt werden. Arbeitskräfte ohne Vollmacht dürfen keine Aufträge annehmen.
3.5. Der AG gestattet dem AN, zur Dokumentation von Projekten Foto- oder Filmaufnahmen anzufertigen und diese zu Referenzzwecken zu verwenden.

4. Ausführung der Arbeiten

4.1. Der AN ist zur Ausführung der Arbeiten erst verpflichtet, wenn alle baulichen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen durch den AG geschaffen wurden.
4.2. Vereinbarte Termine sind Richtwerte. Bei witterungsbedingten Verzögerungen verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend.
4.3. Der AG hat Strom, Bauwasser, WC-Zugang und eine geeignete Baustellenzufahrt kostenlos bereitzustellen.
4.4. Für Mehrkosten, die durch erschwerte Zufahrt oder fehlende Baustelleninfrastruktur entstehen, haftet der AG.
4.5. Nach Abschluss der Arbeiten liegt die Verantwortung für Pflege und Erhaltung der Anlagen ausschließlich beim AG.

5. Abnahme

5.1. Die Fertigstellung ist dem AG durch den AN mitzuteilen. Erfolgt keine gesonderte Mitteilung, gilt der Zugang der Rechnung als Anzeige der Fertigstellung.
5.2. Eine Abnahmebesichtigung hat binnen 8 Tagen nach Mitteilung zu erfolgen. Erfolgt keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen.
5.3. Pflanzen gelten mit der Einpflanzung am vereinbarten Tag als übernommen.
5.4. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5.5. Für Lieferungen an Unternehmer gilt § 377 UGB (Rügepflicht).

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Der AN gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
6.2. Die Prüfung von Material und Geländebeschaffenheit erfolgt nur oberflächlich. Für nicht erkennbare Mängel übernimmt der AN keine Haftung.
6.3. Für Setzungsschäden oder nachträgliche Bodensenkungen, die nicht vom AN verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen.
6.4. Das Nichtanwachsen von Pflanzen oder Nichtaufgehen von Saatgut stellt nur dann einen Gewährleistungsfall dar, wenn dem AN die Pflege mindestens eine Vegetationsperiode (ein Jahr) übertragen wurde.
Keine Haftung besteht bei Schäden durch Witterung, Wild, Haustiere, Dritte oder Schädlingsbefall.
6.5. Für Schäden durch höhere Gewalt oder durch Dritte besteht keine Haftung.
6.6. Eine Haftung des AN besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; ausgenommen sind Personenschäden, für die stets gehaftet wird (§ 6 Abs. 1 KSchG).

7. Preise, Rechnungslegung und Zahlung

7.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2. Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung oder gemäß den bei der Abnahme festgestellten Mengen.
7.3. Preisänderungen von Lieferanten zwischen Auftrag und Ausführung (über 2 Monate) dürfen weiterverrechnet werden.
7.4. Teilrechnungen sind zulässig.
7.5. Ein Haftrücklass bedarf der schriftlichen Vereinbarung und darf maximal 3 % der Auftragssumme betragen.
7.6. Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.7. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 9,2 % p. a. über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) verrechnet sowie Mahnspesen und Inkassokosten in Rechnung gestellt.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.
Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, noch nicht bezahlte Waren auf Kosten des AG zurückzunehmen.

9. Schiedsgutachten und Gerichtsstand

9.1. Bei Meinungsverschiedenheiten fachlicher Art wird auf Wunsch beider Parteien ein gerichtlich beeideter Sachverständiger zur Beurteilung beigezogen. Die Kosten trägt jene Partei, deren Standpunkt nicht bestätigt wird.
9.2. Erfüllungsort ist 2560 Berndorf, Gerichtsstand ist das zuständige Bezirksgericht Wr. Neustadt (Niederösterreich).
Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: Oktober 2025

© Gerhard Lagler Garten- und Landschaftsbau GmbH – alle Rechte vorbehalten.

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